Kollokationsplan und Inventar Marc Eisenring
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 21.04.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 21.04.2023
- Frist bis
- 11.05.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
- Publikationsnummer
- KK04-0000033154
- Publiziert bis
- 21.04.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 07.04.1984 · von Berg SG · Entlebucherstrasse 87, 6110 Wolhusen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind bei der Bezirksgerichtspräsidentin I von Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und der Lastenverzeichnisse sind beim Bezirksgericht Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, P.O.B. 21, 6130 Willisau