Kollokationsplan und Inventar Marc Eisenring

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 21.04.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
21.04.2023
Frist bis
11.05.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
Publikationsnummer
KK04-0000033154
Publiziert bis
21.04.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 07.04.1984 · von Berg SG · Entlebucherstrasse 87, 6110 Wolhusen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind bei der Bezirksgerichtspräsidentin I von Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes und der Lastenverzeichnisse sind beim Bezirksgericht Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, P.O.B. 21, 6130 Willisau