Kollokationsplan und Inventar Screen24 AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 03.05.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
03.05.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
Publikationsnummer
KK04-0000033639
Publiziert bis
03.05.2028

Parteien

Schuldner

CHE-372.955.135 · 0106 · Neugutstrasse 66, 8600 Dübendorf

Text

Bemerkungen
Anfragen und Korrespondenzen sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten: Konkursamt Dübendorf vertreten durch Mobile Equipe+ Postfach 8036 Zürich [email protected]
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe+, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Dübendorf (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Amt
Mobile Equipe+ Wengistrasse 7 8004 Zürich