Kollokationsplan Hansruedi Vollenweider, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 05.05.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 05.05.2023
- Frist bis
- 24.05.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- KK04-0000033708
- Publiziert bis
- 05.05.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 01.09.1934 · von Winterthur ZH · Neumarkt 6, 8400 Winterthur
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur