Kollokationsplan Hansruedi Vollenweider, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 05.05.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
05.05.2023
Frist bis
24.05.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000033708
Publiziert bis
05.05.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 01.09.1934 · von Winterthur ZH · Neumarkt 6, 8400 Winterthur

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur
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