Kollokationsplan und Inventar Silvia Helfenstein
Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 12.05.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 12.05.2023
- Frist bis
- 01.06.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
- Publikationsnummer
- KK04-0000033896
- Publiziert bis
- 12.05.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 15.07.1939 · von Sempach und Neuenkirch · Gotthelfstrasse 5, 4800 Zofingen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, 4800 Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./rv
- Beschwerdestelle
- Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau, 5000 Aarau
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zofingen, 4800 Zofingen
- Amt
- Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, 5036 Oberentfelden