Kollokationsplan Robert Kramer, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Solothurn · 09.06.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Solothurn
- Publiziert
- 09.06.2023
- Frist bis
- 29.06.2023
- Veröffentlicht von
- Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen
- Publikationsnummer
- KK04-0000034259
- Publiziert bis
- 09.06.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 27.03.1957 · von Leibstadt AG · Höhenstrasse Ost 77, 4600 Olten
Text
- Bemerkungen
- Neuauflage des Kollokationsplans im Sinne von Art. 251 Abs. 4 SchKG infolge nachträglicher Forderungseingabe in der 3. Klasse.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen