Kollokationsplan und Inventar Cemal Yücel

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 09.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
09.06.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil, Gotthardstrasse 20, 8800 Thalwil
Publikationsnummer
KK04-0000034372
Publiziert bis
09.06.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 08.12.1955 · Bürglistrasse 2, 8134 Adliswil

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Horgen Aufsichtsbehörde Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
Location circulation authority
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 09.06.2023 beim Einzelgericht in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen, Postfach, 8810 Horgen, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Horgen als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Thalwil: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Amt
Konkursamt Thalwil Gotthardstrasse 20 8800 Thalwil