Kollokationsplan Christoph Ramseier

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 07.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
07.06.2023
Frist bis
27.06.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
Publikationsnummer
KK04-0000034418
Publiziert bis
07.06.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 12.01.1974 · von Signau BE · Kasthofstrasse 16, 3006 Bern

Text

Bemerkungen
Neuauflage des Kollokationsplanes infolge Anpassung einer Forderung in der Klasse 3.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen