Kollokationsplan und Inventar Robert Wetzke

Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 08.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
St. Gallen
Publiziert
08.06.2023
Frist bis
28.06.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Publikationsnummer
KK04-0000034426
Publiziert bis
08.06.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 15.02.1981 · Buchenstrasse 11, 9100 Herisau

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen
Amt
Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen