Kollokationsplan und Inventar Robert Wetzke
Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 08.06.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 08.06.2023
- Frist bis
- 28.06.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Publikationsnummer
- KK04-0000034426
- Publiziert bis
- 08.06.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 15.02.1981 · Buchenstrasse 11, 9100 Herisau
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen
- Amt
- Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen