Kollokationsplan Goran Mutavdzic

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 23.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
23.06.2023
Frist bis
13.07.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
Publikationsnummer
KK04-0000034739
Publiziert bis
23.06.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 14.12.1968 · von Kriens LU · Kellenhofweg 2, 6010 Kriens

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan liegt infolge einer nachträglich in der 1. Klasse zugelassenen Forderung neu auf.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Kriens, Villastrasse 1, 6010 Kriens, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, P.O.B. 21, 6130 Willisau