Kollokationsplan Goran Mutavdzic
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 23.06.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 23.06.2023
- Frist bis
- 13.07.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
- Publikationsnummer
- KK04-0000034739
- Publiziert bis
- 23.06.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 14.12.1968 · von Kriens LU · Kellenhofweg 2, 6010 Kriens
Text
- Bemerkungen
- Der Kollokationsplan liegt infolge einer nachträglich in der 1. Klasse zugelassenen Forderung neu auf.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Kriens, Villastrasse 1, 6010 Kriens, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, P.O.B. 21, 6130 Willisau