Kollokationsplan und Inventar Manuela Wanner

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 18.08.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
18.08.2023
Frist bis
07.09.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf
Publikationsnummer
KK04-0000034797
Publiziert bis
18.08.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 11.10.1970 · Hagenwiesenstrasse 8, 8108 Dällikon

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dielsdorf zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. b) beim Konkursamt Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur - Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Dielsdorf Postfach 8157 Dielsdorf
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Dielsdorf Postfach 8157 Dielsdorf
Amt
Konkursamt Dielsdorf Wehntalerstrasse 40 8157 Dielsdorf