Kollokationsplan BluePlan Schweiz AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 23.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
23.06.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Horgen, Dorfplatz 1, 8810 Horgen
Publikationsnummer
KK04-0000034838
Publiziert bis
23.06.2028

Parteien

Schuldner

CHE-458.714.490 · 0106 · Seestrasse 274, 8810 Horgen

Text

Bemerkungen
Anfragen und Korrespondenzen sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten: Konkursamt Horgen vertreten durch Mobile Equipe+ Postfach 8036 Zürich [email protected]
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 23.06.2023 beim Bezirksgericht Horgen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind bei der Mobilen Equipe+ schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Amt
Mobile Equipe+ Wengistrasse 7 8004 Zürich