Kollokationsplan und Inventar Robert Manev
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.06.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 30.06.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
- Publikationsnummer
- KK04-0000034961
- Publiziert bis
- 30.06.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 16.05.1974 · von Dübendorf ZH · Amselweg 4, 8600 Dübendorf
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 30.06.2023 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Uster als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Dübendorf: - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- siehe unter "Bemerkungen"
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- siehe unter "Bemerkungen"
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf