Kollokationsplan m2 ARCHITEKTUR GmbH

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 21.07.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
21.07.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000035367
Publiziert bis
21.07.2028

Parteien

Schuldner

CHE-137.689.152 · Splügenstrasse 10, 8002 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Es gelten die Fristenstillstände nach Art. 145 Abs. 1 ZPO. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkursverfahren über die m2 ARCHITEKTUR GmbH liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern zur Einsicht auf. Die Klagemöglichkeiten bestehen nur für die neu aufgenommenen Forderungen.
Amt
Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich