Kollokationsplan Marijo Tadic, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 28.07.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 28.07.2023
- Frist bis
- 04.09.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald ZH
- Publikationsnummer
- KK04-0000035430
- Publiziert bis
- 28.07.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 01.07.1974 · wohnhaft gewesen Schulweg 2, 8637 Laupen ZH
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Hinwil rechtshängig zu machen.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Comment entry deadline
- Unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes gemäss Art. 145 ZPO
- Amt
- Konkursamt Wald Rosenthalstrasse 7a 8636 Wald ZH