Kollokationsplan Marijo Tadic, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 28.07.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
28.07.2023
Frist bis
04.09.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald ZH
Publikationsnummer
KK04-0000035430
Publiziert bis
28.07.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 01.07.1974 · wohnhaft gewesen Schulweg 2, 8637 Laupen ZH

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Hinwil rechtshängig zu machen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Comment entry deadline
Unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes gemäss Art. 145 ZPO
Amt
Konkursamt Wald Rosenthalstrasse 7a 8636 Wald ZH