Kollokationsplan B + B REPRO AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 16.08.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
16.08.2023
Frist bis
06.09.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000035750
Publiziert bis
16.08.2028

Parteien

Schuldner

CHE-100.691.433 · Aargauerstrasse 250, 8048 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 16.08.2023 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkursverfahren über die B + B REPRO AG liegt der Kollokationsplan den beteiigten Gläubigern zur Einsicht auf.
Amt
Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich