Kollokationsplan und Inventar Ernst Althaus

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 23.08.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
23.08.2023
Frist bis
12.09.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken
Publikationsnummer
KK04-0000035871
Publiziert bis
23.08.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 06.03.1950 · von Walkringen BE · Seniorenpark Weissenau, Weissenaustrasse 39, 3800 Unterseen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken