Kollokationsplan und Inventar Martin Bonderer

Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 03.10.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
St. Gallen
Publiziert
03.10.2023
Frist bis
23.10.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
Publikationsnummer
KK04-0000036893
Publiziert bis
03.10.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 18.02.1976 · von Pfäfers-Vättis SG · Torkelgässli 5, 7310 Bad Ragaz

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels
Amt
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG