Kollokationsplan und Inventar BITIM AG

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 18.10.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
18.10.2023
Frist bis
07.11.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer
KK04-0000037220
Publiziert bis
18.10.2028

Parteien

Schuldner

CHE-107.973.016 · Lenzburgerstrasse 11, 5033 Buchs AG

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
In obgenanntem Spezialliquidationsverfahren nach Art. 230a SchKG sind Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./ko
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden