Kollokationsplan und Inventar Erika Glauser

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 27.10.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
27.10.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000037243
Publiziert bis
27.10.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 29.01.1941 · von Fraubrunnen BE · Zürcherstrasse 96, 8102 Oberengstringen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Höngg-Zürich zur Einsicht auf. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig
Amt
Konkursamt Höngg-Zürich Frankentalerstrasse 3 8049 Zürich