Kollokationsplan und Inventar Erika Glauser
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 27.10.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 27.10.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000037243
- Publiziert bis
- 27.10.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 29.01.1941 · von Fraubrunnen BE · Zürcherstrasse 96, 8102 Oberengstringen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Höngg-Zürich zur Einsicht auf. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig
- Amt
- Konkursamt Höngg-Zürich Frankentalerstrasse 3 8049 Zürich