Kollokationsplan und Inventar Ivan Matic

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 27.10.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
27.10.2023
Frist bis
16.11.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000037327
Publiziert bis
27.10.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 28.12.1984 · von Bern · Wiesliacher 97, 8053 Zürich

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über Ivan Matic liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Amt
Konkursamt Hottingen-Zürich Witikonerstrasse 15 Postfach 8032 Zürich