Kollokationsplan und Inventar Donna7 AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 17.11.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
17.11.2023
Frist bis
06.12.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000037809
Publiziert bis
17.11.2028

Parteien

Schuldner

CHE-464.363.499 · Marktgasse 72, 8400 Winterthur

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen sind schriftlich einzureichen: beim Konkursamt Winterthur-Altstadt: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung: der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen und der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur