Kollokationsplan Werner Frauchiger

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 01.12.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
01.12.2023
Frist bis
21.12.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Publikationsnummer
KK04-0000038244
Publiziert bis
01.12.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 03.05.1948 · von Eriswil BE · Rebackerstrasse 2c, 8955 Oetwil an der Limmat

Text

Bemerkungen
Aufgrund von neu kollozierten Forderungen liegt der Nachtrag zum Kollokationsplan vom 31. Januar 2018 den beteiligten Gläubigern ab dem 1. Dezember 2023 beim Konkursamt Dietikon, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der neu kollozierten Forderungen sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. Dezember 2023 beim Bezirksgericht Dietikon, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag zum Kollokationsplan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten
Amt
Konkursamt Dietikon Zentralstrasse 19 8953 Dietikon