Kollokationsplan Werner Frauchiger
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 01.12.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 01.12.2023
- Frist bis
- 21.12.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
- Publikationsnummer
- KK04-0000038244
- Publiziert bis
- 01.12.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 03.05.1948 · von Eriswil BE · Rebackerstrasse 2c, 8955 Oetwil an der Limmat
Text
- Bemerkungen
- Aufgrund von neu kollozierten Forderungen liegt der Nachtrag zum Kollokationsplan vom 31. Januar 2018 den beteiligten Gläubigern ab dem 1. Dezember 2023 beim Konkursamt Dietikon, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der neu kollozierten Forderungen sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. Dezember 2023 beim Bezirksgericht Dietikon, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag zum Kollokationsplan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten
- Amt
- Konkursamt Dietikon Zentralstrasse 19 8953 Dietikon