Kollokationsplan Simon Meister

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 08.12.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
08.12.2023
Frist bis
28.12.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
Publikationsnummer
KK04-0000038340
Publiziert bis
08.12.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 31.08.1950 · von Sumiswald · Zihlmattweg 42, 6005 Luzern

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern
Location circulation authority
Erneute Auflage des Kollokationsplan infolge einer nachträglich in Klasse 2 eingegangenen Forderung.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern
Amt
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, P.O.B. 3541 6002 Luzern