Kollokationsplan und Inventar Walter Tanner

Kollokationsplan und Inventar · Schaffhausen · 08.12.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
08.12.2023
Frist bis
03.01.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
KK04-0000038355
Publiziert bis
08.12.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 17.10.1959 · von Bargen SH · Hochstrasse 257, 8200 Schaffhausen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, sind beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Kantonsgericht Schaffhausen, Herrenacker 26, 8200 Schaffhausen, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen