Kollokationsplan und Inventar Walter Tanner
Kollokationsplan und Inventar · Schaffhausen · 08.12.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Schaffhausen
- Publiziert
- 08.12.2023
- Frist bis
- 03.01.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
- Publikationsnummer
- KK04-0000038355
- Publiziert bis
- 08.12.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 17.10.1959 · von Bargen SH · Hochstrasse 257, 8200 Schaffhausen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, sind beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen, einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Kantonsgericht Schaffhausen, Herrenacker 26, 8200 Schaffhausen, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen