Kollokationsplan DAP-Computersystemtechnik AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 05.01.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
05.01.2024
Frist bis
25.01.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster
Publikationsnummer
KK04-0000038631
Publiziert bis
05.01.2029

Parteien

Schuldner

CHE-107.438.697 · Dorfplatz 5, 8132 Egg b. Zürich

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
In diesem Konkursverfahren liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Uster zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Konkursamt Uster Zürichstrasse 1 8610 Uster