Inventar Antonio Carlucci

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 27.12.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
27.12.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000038714
Publiziert bis
27.12.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 12.02.1983 · Technikumstrasse 96, 8400 Winterthur

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Bezirksgericht Winterthur, Postfach, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, als Aufsichtsbehörde einzureichen.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Amt
Konkursamt Winterthur-Altstadt Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur