Kollokationsplan David Cutkovic

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 10.01.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
10.01.2024
Frist bis
30.01.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer
KK04-0000038920
Publiziert bis
10.01.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 26.09.1990 · von Wohlen/AG · Egliswilerstrasse 2a, 5707 Seengen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung einer weiteren Forderung von CHF 21'939.40 in 3. Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz 18, 5600 Lenzburg, anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird./DBo
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden