Kollokationsplan und Inventar Marc Daniel
Kollokationsplan und Inventar · Bern · 10.01.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 10.01.2024
- Frist bis
- 30.01.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
- Publikationsnummer
- KK04-0000038934
- Publiziert bis
- 10.01.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 23.03.1993 · von Jaberg BE · Gässliweg 26, 3436 Zollbrück
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Emmental-Oberaargau Dienststelle Emmental-Oberaargau Jurastrasse 22 4900 Langenthal