Kollokationsplan und Inventar René Gerteis

Kollokationsplan und Inventar · Thurgau · 09.02.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Thurgau
Publiziert
09.02.2024
Frist bis
29.02.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld
Publikationsnummer
KK04-0000039515
Publiziert bis
09.02.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 25.08.1971 · von Zürich ZH · Sportplatzstrasse 1, 8580 Amriswil

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Obergericht des Kantons Thurgau Promenadenstrasse 12a 8510 Frauenfeld
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Arbon Postfach 64 9320 Arbon
Amt
Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69 8510 Frauenfeld