Kollokationsplan und Inventar Ferhat Eray
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.02.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 22.02.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000039935
- Publiziert bis
- 22.02.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 15.09.1989 · Trockenloostrasse 103, 8105 Regensdorf
Text
- Bemerkungen
- Anfragen und Korrespondenzen sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten: Konkursamt Höngg-Zürich vertreten durch die Mobile Equipe Konkurs Postfach 8036 Zürich [email protected]
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Höngg-Zürich in Kopie (ohne Eingaben) zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.
- Amt
- Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich