Kollokationsplan Rolf Werner Kobler, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Glarus · 14.03.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Glarus
Publiziert
14.03.2024
Frist bis
03.04.2024
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
Publikationsnummer
KK04-0000040246
Publiziert bis
14.03.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 11.02.1960 · von Rüthi SG und Zürich ZH · Buchen 33, 8762 Schwanden

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Zulassung einer Forderung in der privilegierten 2. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan sind beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden gegen den Nachtrag zum Kollokationsplan sind ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, einzureichen. Andernfalls gilt der Nachtrag zum Kollokationsplan als anerkannt.
Beschwerdestelle
8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
Amt
8750 Glarus, Zwinglistrasse 8, Konkursamt Glarus