Kollokationsplan und Inventar Michael Landolt

Kollokationsplan und Inventar · Glarus · 21.03.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Glarus
Publiziert
21.03.2024
Frist bis
10.04.2024
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
Publikationsnummer
KK04-0000040401
Publiziert bis
21.03.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 11.10.1981 · von Glarus Nord GL · Bahnhofstrasse 29, 8762 Schwanden GL

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, schriftlich und im Doppel einzureichen. Innert 10 Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, und Abtretungsbegehren nach Art. 260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt.
Beschwerdestelle
8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
Amt
8750 Glarus, Zwinglistrasse 8, Konkursamt Glarus