Kollokationsplan und Inventar Amir Hasanovic
Kollokationsplan und Inventar · Solothurn · 21.03.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Solothurn
- Publiziert
- 21.03.2024
- Frist bis
- 10.04.2024
- Veröffentlicht von
- Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen
- Publikationsnummer
- KK04-0000040554
- Publiziert bis
- 21.03.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 20.10.1973 · Herrengasse 23, 4710 Balsthal
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen