Kollokationsplan und Inventar Marcel Habegger

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 10.04.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
10.04.2024
Frist bis
30.04.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
Publikationsnummer
KK04-0000040647
Publiziert bis
10.04.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 21.09.1981 · Schiebenriedstrasse 12, 6074 Giswil

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne