Kollokationsplan und Inventar GLOBALAS AG

Kollokationsplan und Inventar · Schwyz · 05.04.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schwyz
Publiziert
05.04.2024
Frist bis
25.04.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Küssnacht, Seemattweg 6, 6403 Küssnacht am Rigi
Publikationsnummer
KK04-0000040749
Publiziert bis
05.04.2029

Parteien

Schuldner

CHE-182.261.441 · Artherstrasse 103, 6405 Immensee

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die Konkursverwaltung verzichtet namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche (Inventar Nr. 2), sofern die Gläubiger nicht innert 10 Tagen schriftlich und eingeschrieben dagegen opponieren. Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichneten Konkursamt bis 15. April 2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieser Ansprüche zu verlangen. Massgebend für die Berechnung der Fristen ist die Publikation im SHAB.
Amt
Konkursamt Küssnacht und Gersau Seemattweg 6 6403 Küssnacht am Rigi Telefon: 041 854 02 43 Mail: [email protected]