Kollokationsplan und Inventar Bedrush Thaqi

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 05.04.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
05.04.2024
Frist bis
25.04.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Publikationsnummer
KK04-0000040763
Publiziert bis
05.04.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 29.08.1978 · Kirchensteig 12, 8152 Glattbrugg

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 05.04.2024 beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Bülach als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Wallisellen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Amt
Konkursamt Wallisellen Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen