Kollokationsplan und Inventar EVI-NETWORK GmbH

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 12.04.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
12.04.2024
Frist bis
07.05.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000041039
Publiziert bis
12.04.2029

Parteien

Schuldner

CHE-348.012.227 · Vulkanstrasse 110b, 8048 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 17.04.2024 beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkursverfahren über die EVI-NETWORK GmbH liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern zur Einsicht auf.
Amt
Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich