Kollokationsplan Attenhofer AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 19.04.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
19.04.2024
Frist bis
02.05.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster
Publikationsnummer
KK04-0000041124
Publiziert bis
19.04.2029

Parteien

Schuldner

CHE-106.937.756 · im Industriequartier, 8617 Mönchaltorf

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Der infolge nachträglicher Forderungseingabe ergänzte Kollokationsplan liegt auf.
Comment entry deadline
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19.04.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster