Kollokationsplan Attenhofer AG in Liquidation
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 19.04.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 19.04.2024
- Frist bis
- 02.05.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster
- Publikationsnummer
- KK04-0000041124
- Publiziert bis
- 19.04.2029
Parteien
Schuldner
CHE-106.937.756 · im Industriequartier, 8617 Mönchaltorf
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Der infolge nachträglicher Forderungseingabe ergänzte Kollokationsplan liegt auf.
- Comment entry deadline
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19.04.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster