Kollokationsplan und Inventar b2000 AG

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 10.05.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
10.05.2024
Frist bis
30.05.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000041484
Publiziert bis
10.05.2029

Parteien

Schuldner

CHE-455.835.507 · Bahnhofstrasse 13, 6020 Emmenbrücke

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Im Konkursverfahren der b2000 AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 30.05.2024 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 30.05.2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens