Kollokationsplan und Inventar Flavio Angelo Lang

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 10.05.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
10.05.2024
Frist bis
30.05.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
Publikationsnummer
KK04-0000041506
Publiziert bis
10.05.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 01.04.1988 · von Ermensee LU · Im Gassacher 16, 8307 Effretikon

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Postfach, 8330 Pfäffikon ZH, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Pfäffikon ZH als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Illnau: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen".
Amt
Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau