Kollokationsplan ImmoYou AG in Liquidation
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 15.05.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 15.05.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000041513
- Publiziert bis
- 15.05.2029
Parteien
Schuldner
CHE-361.478.875 · 0106 · Thurgauerstrasse 32, 8050 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Änderung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungseingabe. Klagen auf Anfechtung der nachträglich anerkannten Forderung sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag zum Kollokationsplan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Amt
- Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich