Kollokationsplan ImmoYou AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 15.05.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
15.05.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000041513
Publiziert bis
15.05.2029

Parteien

Schuldner

CHE-361.478.875 · 0106 · Thurgauerstrasse 32, 8050 Zürich

Text

Bemerkungen
Änderung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungseingabe. Klagen auf Anfechtung der nachträglich anerkannten Forderung sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag zum Kollokationsplan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Amt
Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich