Kollokationsplan und Inventar Stefan Bienz
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 17.05.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 17.05.2024
- Frist bis
- 06.06.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000041636
- Publiziert bis
- 17.05.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 07.10.1987 · von Rüderswil · Forchstrasse 111, 8032 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über Stefan Bienz liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Amt
- Konkursamt Hottingen-Zürich Witikonerstrasse 15 Postfach 8032 Zürich