Kollokationsplan und Inventar David Knoll

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 31.05.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
31.05.2024
Frist bis
20.06.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000041825
Publiziert bis
31.05.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 11.07.1979 · von Trimbach · Neptunstrasse 45, 8032 Zürich

Text

Bemerkungen
Im Konkurs über David Knoll liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Amt
Konkursamt Hottingen-Zürich Witikonerstrasst 15 Postfach 8032 Zürich