Kollokationsplan Philipp Rotermund

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 31.05.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
31.05.2024
Frist bis
20.06.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
Publikationsnummer
KK04-0000041865
Publiziert bis
31.05.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 06.08.1979 · Rebstockrain 20, 6006 Luzern

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Neuauflage des Kollokationsplan infolge Verschiebung einer Forderung von Klasse 3 zu faustpfandgesicherte Forderungen
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern
Amt
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, Postfach 3541, 6002 Luzern