Kollokationsplan Philipp Rotermund
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 31.05.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 31.05.2024
- Frist bis
- 20.06.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- KK04-0000041865
- Publiziert bis
- 31.05.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 06.08.1979 · Rebstockrain 20, 6006 Luzern
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Neuauflage des Kollokationsplan infolge Verschiebung einer Forderung von Klasse 3 zu faustpfandgesicherte Forderungen
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern
- Amt
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, Postfach 3541, 6002 Luzern