Kollokationsplan und Inventar Giuseppe RADICE

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.06.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.06.2024
Frist bis
04.07.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Turbenthal, Bahnhofstrasse 6, 8488 Turbenthal
Publikationsnummer
KK04-0000042158
Publiziert bis
14.06.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 10.10.1969 · Tösstalstrasse 100, 8488 Turbenthal

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Location circulation authority
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Comment entry deadline
Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, als Aufsichtsbehörde, einzureichen.
Comment entry deadline
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, rechtshängig zu machen.
Amt
Konkursamt Turbenthal Bahnhofstrasse 6 8488 Turbenthal