Kollokationsplan und Inventar Giuseppe RADICE
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.06.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 14.06.2024
- Frist bis
- 04.07.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Turbenthal, Bahnhofstrasse 6, 8488 Turbenthal
- Publikationsnummer
- KK04-0000042158
- Publiziert bis
- 14.06.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 10.10.1969 · Tösstalstrasse 100, 8488 Turbenthal
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
- Location circulation authority
- Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
- Comment entry deadline
- Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, als Aufsichtsbehörde, einzureichen.
- Comment entry deadline
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, rechtshängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Turbenthal Bahnhofstrasse 6 8488 Turbenthal