Kollokationsplan Paul Bossert

Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 10.07.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
10.07.2024
Frist bis
24.08.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
Publikationsnummer
KK04-0000042671
Publiziert bis
10.07.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 05.05.1938 · von Basel · Mostackerstr. 16, 4051 Basel

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Ein Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichnenden Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Zivilgericht Basel-Stadt gerichtlich anhängig zu machen, widrigenfalls er als anerkannt gilt und in Rechtskraft erwächst.
Beschwerdestelle
Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Zivilgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4001 Basel
Amt
Konkursamt Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Postfach 230, 4001 Basel