Kollokationsplan und Inventar Fabio Käser

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 02.08.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
02.08.2024
Frist bis
22.08.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Feuerthalen, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen
Publikationsnummer
KK04-0000043234
Publiziert bis
02.08.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 25.04.1985 · von Madiswil BE · Dorfstrasse 22, 8464 Ellikon am Rhein

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Andelfingen als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstrasse 1 8450 Andelfingen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstrasse 1 8450 Andelfingen
Amt
Konkursamt Feuerthalen Trüllergasse 6 8245 Feuerthalen