Kollokationsplan und Inventar Fabio Käser
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 02.08.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 02.08.2024
- Frist bis
- 22.08.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Feuerthalen, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen
- Publikationsnummer
- KK04-0000043234
- Publiziert bis
- 02.08.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 25.04.1985 · von Madiswil BE · Dorfstrasse 22, 8464 Ellikon am Rhein
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Andelfingen als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstrasse 1 8450 Andelfingen
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstrasse 1 8450 Andelfingen
- Amt
- Konkursamt Feuerthalen Trüllergasse 6 8245 Feuerthalen