Kollokationsplan Austra-Med AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 16.08.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 16.08.2024
- Frist bis
- 05.09.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster
- Publikationsnummer
- KK04-0000043300
- Publiziert bis
- 16.08.2029
Parteien
Schuldner
CHE-100.191.076 · Eichackerstrasse 14, 8132 Egg b. Zürich
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über die Austra-Med AG liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Uster zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.