Inventar Galliker Mainstation AG

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 20.09.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
20.09.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000043531
Publiziert bis
20.09.2029

Parteien

Schuldner

CHE-110.519.451 · Eistrasse 5a, 6102 Malters

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Offerierung Abtretung folgender Ansprüche: Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen und Rechtsbehelf zum Einbezug von Vermögenswerten gestützt nach Art. 285 ff. SchKG, die der Schuldner vor der Pfändung oder vor dem Konkurs auf einen Dritten zur Schädigung aller Gläubiger oder auf einen Gläubiger zum Schaden der anderen Gläubiger, übertragen hat.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Kriens einzureichen.
Location circulation authority
Neuauflage Inventar
Amt
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens