Kollokationsplan und Inventar Simoes AG

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 30.08.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
30.08.2024
Frist bis
19.09.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000043762
Publiziert bis
30.08.2029

Parteien

Schuldner

CHE-112.347.385 · Papiermühleweg 1, 6048 Horw

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Im Konkursverfahren der Simoes AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 19.09.2024 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 19.09.2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Kriens einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Kriens gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens