Kollokationsplan und Inventar Simoes AG
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 30.08.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 30.08.2024
- Frist bis
- 19.09.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Publikationsnummer
- KK04-0000043762
- Publiziert bis
- 30.08.2029
Parteien
Schuldner
CHE-112.347.385 · Papiermühleweg 1, 6048 Horw
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Im Konkursverfahren der Simoes AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 19.09.2024 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 19.09.2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Kriens einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Kriens gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens